Gerösteter Matcha (Hojicha Pulver) - gerösteter grüner Tee in Pulverform, 100g

Code: 036069 Matcha Innovationen

(14,71 € ohne MwSt.)


St.
Innerhalb von 5 Arbeitstagen

17,65 €
Produktbeschreibung

Gerösteter Matcha (Hojicha-Pulver) - gerösteter grüner Tee in Pulverform

Eine moderne Interpretation von Hojicha: gerösteter grüner Tee, fein gemahlen zu Pulver, wird genauso einfach zubereitet wie Matcha. Das Rösten bringt nussige, karamellige und leicht schokoladige Töne hervor - ideal für Hojicha Latte, Desserts und gemischte Getränke.


Parameter

Typ: Hojicha (gerösteter grüner Tee) in Pulverform

Geschmacksprofil: nussig, leicht kaffee-schokoladig, glatt

Zutaten: 100 % natürlicher Teepulver ohne Zusätze

Röstvarianten: leicht geröstet (mehr Tee-Profil) / stark geröstet (ausgeprägtere Röstnoten)

Anwendung: Hojicha Latte (warm/kalt), Backen, Desserts, Smoothies

Zubereitung: aufschlagen in Wasser ~80 °C oder direkt in Milch/Alternative


Methode der Verwendung

Hojicha Latte: 1–2 Teelöffel Pulver in 30–50 ml warmem Wasser (~80 °C) auflösen, dann ~200 ml aufgeschäumte Milch (Kuh- oder Pflanzenmilch) hinzufügen. Für ein Eiskaffee-Latte in einer kleinen Menge warmem Wasser auflösen und kalte Milch mit Eis hinzufügen.

Küchentipp: Fügen Sie es zu Kuchen, Eis, Granola oder Tiramisu für eine fein geröstete, nussige Note hinzu.

Lagerung: Nach dem Öffnen gut verschließen und vor Wärme, Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung schützen.



Methode der Verwendung

Hojicha Latte: 1–2 Teelöffel Pulver in 30–50 ml warmem Wasser (~80 °C) auflösen, dann ~200 ml aufgeschäumte Milch (Kuh- oder Pflanzenmilch) hinzufügen. Für ein Eiskaffee-Latte in einer kleinen Menge warmem Wasser auflösen und kalte Milch mit Eis hinzufügen.

Küchentipp: Fügen Sie es zu Kuchen, Eis, Granola oder Tiramisu für eine fein geröstete, nussige Note hinzu.

Lagerung: Nach dem Öffnen gut verschließen und vor Wärme, Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Liste der Allergene
Eine Liste von Allergenen, die bei einigen sensiblen Personen eine Hautallergikerreaktion auslösen können. Gemäß Abschnitt 49 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.